Nach §6 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16. März 2020 – Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen – dürfen unsere Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.
Dies betrifft all unsere Seniorenpflegeeinrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis mit den Standorten in Heidelberg-Wieblingen (In Wieblingen alt werden), Heidelberg-Ziegelhausen (Parkresidenz am Neckar), Oftersheim (Das Samariter-Haus), Wiesloch (Johann-Philipp-Bronner-Haus) und Sandhausen (Domizil am Leimbach).
Die Einrichtungen können unter besonderen Umständen den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können.
Der Zutritt von externen Personen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.
Wir danken – auch im Namen unserer Bewohner*innen und MItarbeiter*innen – für Ihr Verständnis.