Angesichts der anhaltenden Krise haben sich die im Netzwerk gutepflege-heidelberg.de zusammengeschlossenen Einrichtungsträger (Paritätische Sozialdienste Heidelberg, Agaplesion Rhein-Neckar, Caritas, evang. Stadtmission und ASB) auf eine gemeinsame Strategie hinsichtlich der Regelung der Besuche verständigt.
Besuche in Pflegeeinrichtungen
Besuche in den Pflegeeinrichtungen sind gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nach wie vor möglich. Im Interesse der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner sind die Besuchsmöglichkeiten jedoch auf maximal 2 Personen pro Tag reduziert. Die Pflegeeinrichtungen appellieren hier an die Besucherinnen und Besucher, dass Besuche möglichst immer nur von der gleichen Person (max. 2 gleichen Personen) durchgeführt werden und hierbei die geltenden allgemeinen Hygieneregeln sowie die einrichtungsspezifischen Regelungen unbedingt beachtet werden. In diesem Zusammenhang bitten die Träger zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden um das Tragen von FFP 2 Masken (ohne Ausatemventil).
Schnelltests
Die Anträge zur Selbstanwendung von Antigen-Schnelltests wurden gestellt. Es bestehen für größere Mengen der Schnelltests längere Lieferzeiten. Besucherinnen oder Besucher können derzeit nicht getestet werden. Die vorhandenen Schnelltests werden bei symptomatischen Mitarbeitenden sowie Bewohnern eingesetzt.
Aus Sicht der Einrichtungsträger sind im Zusammenhang mit Schnelltests noch immer viele Fragen ungeklärt. Kritisch wird der höhere Zeitaufwand für die Testungen angesehen.
Die Träger werden individuelle Testkonzepte für ihre Einrichtungen entwickeln.