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Besuchsregelung in unseren Pflegeheimen seit 20. Dezember 2021

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Regelungen für Besuche in unseren Pflegeinrichtungen. Wir orientieren uns dabei an der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Besuchsregeln werden deswegen auch tagesaktuell angepasst. In allen Einrichtungen des ASB Region Mannheim/Rhein-Neckar gibt es Möglichkeiten für einen Corona-Schnelltest. Da wir kein offizielles Testzentrum sind, können wir die Test-Zertifikate nicht aushändigen. Wir bitten deswegen um Verständnis. Für uns ist es sehr wichtig, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin Besuch bekommen können. Deshalb bitten wir Sie, den Anweisungen des Personals vor Ort unbedingt Folge zu leisten. Halten Sie ihr digitales Impfzertifikat zur Vorlage bereit.

Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besuchende,

aktuelle Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie:

  • Besucher müssen sich registrieren (Testformular und ggf. Luca App).
  • Beim Betreten der Einrichtung Hände desinfizieren.
  • Innerhalb der Einrichtung ist ausschließlich eine FFP2/KN95-Maske zu tragen (auch im Bewohnerzimmer)
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen.

Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn:

  • sie eine tagesaktuelle Schnelltest vorweisen können oder diesen vor Ort durchführen lassen
  • Gültigkeit Schnelltest à tagesaktuell, Gültigkeit PCR-Test à 48 Stunden

Für alle* Besucher/innen bieten wir von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) Testungen an.

Testzeiten: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Kommen Sie außerhalb der Testzeiten, müssen Sie einen gültigen Nachweis eines tagesaktuellen Negativtests vorlegen.

Sie dürfen die Einrichtung nicht betreten, wenn:

  • Sie einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen.
  • Sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, z.B. Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen.

Der Zutritt ohne gültigen Schnelltest stellt einen Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung dar, den wir zur Anzeige bringen werden.

Abweichende Besuchsregelung in der aktuellen Alarmstufe II:

*Der Zutritt von nicht-immunisierten Besuchern ist nur unter Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet. (Diese Regelung gilt auch für Kinder)

Besuche sind nur durch max. eine nicht-immunisierte Besuchsperson zulässig.

Die Festlegung der Stufen erfolgt durch das Gesundheitsamt und ist jederzeit abrufbar unter:

Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg – Landesgesundheitsamt Stuttgart (gesundheitsamt-bw.de)

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

Ihre Einrichtungsleitung